Ablauf
An das Therapieerstgespräch im Rahmen der „psychotherapeutischen Sprechstunde“ schließt sich die sogenannte „probatorische Phase“ im Umfang von fünf Terminen á 50 Minuten an. In dieser Phase geht es primär darum, dass ich Sie und Ihr Anliegen und Sie mich kennenlernen. Innerhalb dieser Zeit finden u.a. eine Analyse der gegenwärtigen Situation und eine Zielklärung statt.
Nach dieser Zeit besteht für beide Seiten die Gelegenheit, zu überlegen, ob eine Zusammenarbeit sinnvoll und vorstellbar ist und eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Sollte diese Entscheidung positiv sein, kann die eigentliche Therapiephase, für die bei Kostenträgern (meist) ein bestimmtes Stundenkontingent beantragt werden muss, beginnen. Es werden Interventionen gewählt, mit denen in Richtung Zielerreichung gearbeitet werden kann. Dabei sehe ich Patienten in einer sehr aktiven Rolle und verstehe meine Angebot als „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Kosten
Gesetzlich Versicherte
Eine Kostenübernahme psychotherapeutischer Leistungen durch alle gesetzlichen Krankenkassen ist gewährleistet, da ich über eine kassenärztliche Zulassung verfüge. Falls Sie hierzu Fragen haben, können wir diese telefonisch oder per E-Mail klären.
Privatpatienten/ Beihilfe-Berechtigte
Bei privat versicherten Patienten hängt die Kostenübernahme von den individuell geschlossenen Versicherungsverträgen ab und ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vor Therapieaufnahme nach den für Sie gültigen Bedingungen. Falls Sie mich zunächst kennenlernen und sich bezüglich einer Therapieaufnahme ausführlicher beraten lassen möchten, können wir gerne einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Selbstzahler
Falls Sie Ihre Krankenkasse nicht um die Kostenübernahme bitten möchten oder die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt, können Sie die Therapie privat bezahlen. Ich biete Ihnen ein Erstgespräch an, in dem wir uns kennen lernen und klären, ob mein Therapieangebot für Sie sinnvoll ist und welche Kosten entstehen. Die Kostengrundlage bildet die aktuell gültige Gebührenordnung für Psychotherapie.